

Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen von SOKA-Bau und Krankenkasse zeigen, dass Sie als Subunternehmer Ihre Sozialkassen- und Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß leisten. In diesem Blog-Artikel erfahren Sie, wann Sie die Bescheinigungen vorlegen müssen, wie Sie diese beantragen und warum sie für Auftraggeber ein Zeichen von Verlässlichkeit sind.
Zwei Bescheinigungen, die auf keiner Baustelle fehlen dürfen
Wer im Baugewerbe tätig ist, kommt an bestimmten Dokumenten nicht vorbei – besonders, wenn es um rechtliche Absicherung und Auftraggeber-Vertrauen geht. Zwei Bescheinigungen sind dabei von zentraler Bedeutung:
Die SOKA-Bau (Sozialkasse der Bauwirtschaft) finanziert Urlaubsansprüche, Ausbildungsförderung und Zusatzversorgung. Die Bescheinigung bestätigt, dass Sie Ihre Pflichtbeiträge vollständig und fristgerecht gezahlt haben.
Wichtig: Diese Bescheinigung ist gesetzlich vorgeschrieben für Betriebe, die unter den Tarifvertrag des Bauhauptgewerbes fallen.
Voraussetzung: Sie sind beitragspflichtig im Geltungsbereich des Bautarifvertrags (z. B. bei gewerblichen Bauleistungen).
Wichtiger Hinweis: Auch für den Fall, dass Sie nicht SOKA-Bau pflichtig sind, so lassen Sie sich gelegentlich (bspw. jedes Jahr) eine neue Negativbescheinigung ausstellen, um diese Ihren Auftraggebern bereitstellen zu können.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse sind jeweils offizielle Nachweise Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, dass Sie für Ihre Mitarbeitenden alle Beiträge zur Sozialversicherung (Rente, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung) korrekt gezahlt haben.
Zuständig ist die Krankenkasse, bei der Ihre Mitarbeitenden versichert sind. Wenn Sie also manche Ihrer Mitarbeiter bspw. bei der AOK versichert haben und andere bei der Barmer, so würden Sie eben diese zwei Bescheinigungen benötigen und auf beiden Bescheinigungen außerdem die Anzahl der dort versicherten Mitarbeiter aufgedruckt finden.
Hinweis: In der Regel können Sie dies auch digital über Ihr Arbeitgeber-Portal beantragen.
Für Sie als Subunternehmer:
Wichtig: Viele Auftraggeber akzeptieren nur Subunternehmer, die beide Bescheinigungen aktuell vorlegen können.
Mit aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigungen von SOKA-Bau und Krankenkasse beweisen Sie, dass Sie gesetzeskonform handeln und für Ihre Auftraggeber ein verlässlicher Partner sind.
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