SOKA-Bau & Krankenkasse: Warum Sie als Subunternehmer beide Unbedenklichkeitsbescheinigungen brauchen

CoCrafter Blog Autor Profilbild
Bernd Lehmann
December 22, 2025
Nachweisdokumente von Nachunternehmern

Zusammenfassung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen von SOKA-Bau und Krankenkasse zeigen, dass Sie als Subunternehmer Ihre Sozialkassen- und Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß leisten. In diesem Blog-Artikel erfahren Sie, wann Sie die Bescheinigungen vorlegen müssen, wie Sie diese beantragen und warum sie für Auftraggeber ein Zeichen von Verlässlichkeit sind.

Zwei Bescheinigungen, die auf keiner Baustelle fehlen dürfen

Wer im Baugewerbe tätig ist, kommt an bestimmten Dokumenten nicht vorbei – besonders, wenn es um rechtliche Absicherung und Auftraggeber-Vertrauen geht. Zwei Bescheinigungen sind dabei von zentraler Bedeutung:

  1. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkassen (SOKA-Bau) bzw. die Negativbescheinigung der SOKA
  2. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse

Dokument 1: Unbedenklichkeitsbescheinigung der SOKA-Bau/SOKA

Die SOKA-Bau (Sozialkasse der Bauwirtschaft) finanziert Urlaubsansprüche, Ausbildungsförderung und Zusatzversorgung. Die Bescheinigung bestätigt, dass Sie Ihre Pflichtbeiträge vollständig und fristgerecht gezahlt haben.

Wichtig: Diese Bescheinigung ist gesetzlich vorgeschrieben für Betriebe, die unter den Tarifvertrag des Bauhauptgewerbes fallen.

Wie bekommen Sie die SOKA-Bau-Bescheinigung?

Voraussetzung: Sie sind beitragspflichtig im Geltungsbereich des Bautarifvertrags (z. B. bei gewerblichen Bauleistungen).

So beantragen Sie es:

  1. Prüfen Sie, ob Sie SOKA-pflichtig sind (Tarifbindung, Bauhauptgewerbe)
  2. Halten Sie Ihre Daten bereit: Betriebsnummer, Anschrift, ggf. Ansprechpartner
  3. Beantragen Sie die Bescheinigung online über die Website der SOKA-Bau
  4. Erhalten Sie das Dokument per Post oder E-Mail und speichern Sie es digital ab – z. B. in Ihrem CoCrafter-Profil

Wichtiger Hinweis: Auch für den Fall, dass Sie nicht SOKA-Bau pflichtig sind, so lassen Sie sich gelegentlich (bspw. jedes Jahr) eine neue Negativbescheinigung ausstellen, um diese Ihren Auftraggebern bereitstellen zu können.

Dokument 2: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse sind jeweils offizielle Nachweise Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, dass Sie für Ihre Mitarbeitenden alle Beiträge zur Sozialversicherung (Rente, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung) korrekt gezahlt haben.

Wie erhalten Sie die Bescheinigung von der Krankenkasse?

Zuständig ist die Krankenkasse, bei der Ihre Mitarbeitenden versichert sind. Wenn Sie also manche Ihrer Mitarbeiter bspw. bei der AOK versichert haben und andere bei der Barmer, so würden Sie eben diese zwei Bescheinigungen benötigen und auf beiden Bescheinigungen außerdem die Anzahl der dort versicherten Mitarbeiter aufgedruckt finden.

So beantragen Sie es:

  1. Kontaktieren Sie die Krankenkasse (z. B. AOK, TK, Barmer, DAK etc.)
  2. Geben Sie Ihre Betriebsnummer und Unternehmensdaten an
  3. Beantragen Sie eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Arbeitgeberkonto“
  4. Sie erhalten das Schreiben in der Regel innerhalb weniger Tage per Post

Hinweis: In der Regel können Sie dies auch digital über Ihr Arbeitgeber-Portal beantragen.

Warum sind diese Bescheinigungen so wichtig?

Für Ihre Auftraggeber:

  • Nachweis gesetzestreuer Beitragszahlungen
  • Vermeidung von Haftungsrisiken nach § 14 AEntG oder § 28e SGB IV
  • Basis für Vertrauen und Projektfreigaben

Für Sie als Subunternehmer:

  • Schutz vor Haftungsdurchgriff
  • Vermeidung von Ausschlüssen bei Ausschreibungen
  • Beleg für professionelle und gesetzeskonforme Arbeit

Wichtig: Viele Auftraggeber akzeptieren nur Subunternehmer, die beide Bescheinigungen aktuell vorlegen können.

Fazit: Doppelt abgesichert – doppelt professionell

Mit aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigungen von SOKA-Bau und Krankenkasse beweisen Sie, dass Sie gesetzeskonform handeln und für Ihre Auftraggeber ein verlässlicher Partner sind.

Sorgen Sie dafür, dass Sie die richtigen Nachweise immer griffbereit haben – mit CoCrafter:

  • Bescheinigungen digital hinterlegen
  • Automatische Erinnerungen bei Ablauf
  • Freigabe an Auftraggeber mit einem Klick
  • Immer vorbereitet bei Kontrollen und Anfragen

Tipp: Hinterlegen Sie die SOKA-Bau- und Krankenkassen-Bescheinigungen in Ihrem CoCrafter-Profil – so sparen Sie Zeit, reduzieren Risiken und stärken Ihr professionelles Auftreten.

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