

Subunternehmer sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden unfallversichert zu beschäftigen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG belegt genau das – und ist bei eigentlich allen Auftraggebern Voraussetzung für eine Zusammenarbeit. In diesem Artikel erfahren Sie, was die genau Bescheinigung ist, warum sie so wichtig ist und wie Sie diese unkompliziert beantragen und verwalten können.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein offizielles Schreiben Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft (BG). Es bestätigt, dass Ihr Unternehmen alle Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung vollständig und fristgerecht bezahlt hat.
Zuständig für die Ausstellung ist Ihre jeweilige BG, z. B. BG BAU (für Bau- und Ausbaugewerbe). Diese ist verantwortlich für:
Sie erhalten die Bescheinigung auf Antrag bei Ihrer Berufsgenossenschaft. Je nach BG kann der Antrag schriftlich, telefonisch oder online gestellt werden. Wichtig: Sie müssen selbst aktiv werden – die BG stellt die Bescheinigung nicht automatisch aus.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung zeigt:
Fazit: Rechtssicherheit und Vertrauen in einem Dokument
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG ist mehr als nur ein Nachweis. Sie ist ein Vertrauenssignal für Auftraggeber und ein Beleg dafür, dass Sie als Subunternehmer Ihre gesetzlichen Pflichten ernst nehmen.
Tipp: Hinterlegen Sie die Bescheinigung digital in Ihrem CoCrafter-Profil. So können Sie sie jederzeit schnell an Auftraggeber weiterleiten!
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