Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft: Was Sie als Subunternehmer wissen und beachten müssen

CoCrafter Blog Autor Profilbild
Bernd Lehmann
December 22, 2025
Subunternehmervertrag im Bau

Zusammenfassung

Subunternehmer sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden unfallversichert zu beschäftigen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG belegt genau das – und ist bei eigentlich allen Auftraggebern Voraussetzung für eine Zusammenarbeit. In diesem Artikel erfahren Sie, was die genau Bescheinigung ist, warum sie so wichtig ist und wie Sie diese unkompliziert beantragen und verwalten können.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung

Was ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein offizielles Schreiben Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft (BG). Es bestätigt, dass Ihr Unternehmen alle Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung vollständig und fristgerecht bezahlt hat.

Zuständig für die Ausstellung ist Ihre jeweilige BG, z. B. BG BAU (für Bau- und Ausbaugewerbe). Diese ist verantwortlich für:

  • Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen
  • Leistungen bei Berufskrankheiten
  • Präventionsmaßnahmen & Arbeitssicherheit

Woher bekommen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Sie erhalten die Bescheinigung auf Antrag bei Ihrer Berufsgenossenschaft. Je nach BG kann der Antrag schriftlich, telefonisch oder online gestellt werden. Wichtig: Sie müssen selbst aktiv werden – die BG stellt die Bescheinigung nicht automatisch aus.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: So kommen Sie zur Bescheinigung

  1. Ermitteln Sie Ihre Berufsgenossenschaft
    Prüfen Sie, bei welcher BG Ihr Unternehmen gemeldet ist – diese Info finden Sie auf Beitragsrechnungen oder dem letzten Schreiben der BG.
  2. Kontaktieren Sie Ihre BG
    Per Telefon, E-Mail oder über das Online-Formular (je nach BG unterschiedlich). Die Kontaktdaten finden Sie auf der Website Ihrer BG.
  3. Stellen Sie den Antrag
    Geben Sie Ihre Mitgliedsnummer, Firmendaten und – falls vorhanden – einen Ansprechpartner an.
  4. Erhalten Sie das Dokument
    In der Regel bekommen Sie die Bescheinigung innerhalb von 1–2 Wochen per Post oder E-Mail. Bewahren Sie diese gut auf, um das Dokument bei Bedarf vorlegen zu können.
    👉 Registrieren Sie sich bei CoCrafter, um die Bescheinigung zentral zu speichern, regelmäßig zu aktualisieren und automatisch im System zu verwalten.

Warum ist die Bescheinigung so wichtig?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung zeigt:

  • Dass Sie Ihre gesetzlichen Pflichten ernst nehmen
  • Dass Ihre Mitarbeitenden versichert sind
  • Dass Sie ein zuverlässiger Partner sind

Fazit: Rechtssicherheit und Vertrauen in einem Dokument

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG ist mehr als nur ein Nachweis. Sie ist ein Vertrauenssignal für Auftraggeber und ein Beleg dafür, dass Sie als Subunternehmer Ihre gesetzlichen Pflichten ernst nehmen.

Tipp: Hinterlegen Sie die Bescheinigung digital in Ihrem CoCrafter-Profil. So können Sie sie jederzeit schnell an Auftraggeber weiterleiten!

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