Die Nachträgliche Anmeldung von Nachunternehmern

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Jan Hoffmann
November 11, 2024
Bauleiter bei Baustellenbegehung

Zusammenfassung

Wir betrachten in diesem Artikel die rechtlichen und praktischen Aspekte, die beachtet werden müssen, sobald man sich als Betrieb nachträglich dazu entscheidet, Aufgaben an weitere Subunternehmen abzutreten. Solche entstehenden Sub-Sub-Ketten sind zwar gängige Praxis, erfordern aber äußerste Vorsicht.

Hintergrund zur nachträglichen Anmeldung von Nachunternehmern

Bevor ein Subunternehmer eigenständig ein weiteres Subunternehmen einsetzt, sollte unbedingt geklärt werden, ob dies im Rahmen des ursprünglichen Vertragsverhältnisses gestattet ist. Einige Verträge enthalten Bestimmungen, die den Einsatz von Sub-Sub-Betrieben ausdrücklich regeln oder einschränken.

Der Auftraggeber hat oft ein berechtigtes Interesse daran zu wissen, wer an einem Projekt beteiligt ist, insbesondere wenn es um sensible Bereiche wie Qualitätsstandards, Sicherheit und Verlässlichkeit geht.

Weiterführend kann der Auftraggeber spezielle Anforderungen an die eingesetzten Subunternehmer haben, die häufig vertraglich festgelegt sind und im Voraus definitiv geregelt/ abgeklärt werden müssen. Diese Anforderungen können unterschiedliche Aspekte der Zusammenarbeit betreffen, wie zum Beispiel Sicherheitsstandards, Arbeitsprozesse oder die Kommunikation vor Ort.

Ein gängiges Beispiel ist die Arbeitskleidung: Der Auftraggeber könnte verlangen, dass die Subunternehmer bestimmte Kleidungsvorschriften einhalten, um ein einheitliches Erscheinungsbild sicherzustellen. Deshalb empfehlen wir, vor der Einstellung eines weiteren Sub-Subunternehmens,  die gründliche Kontrolle der Anforderungen des Auftraggebers an die Subunternehmer. Sind diese geklärt, steht dem Engagieren von weiteren Subs nichts im Weg.

Best Practices bei häufig gestellter Anforderungen der Auftraggeber an die Subs

  • Einheitliche Arbeitskleidung: Wie bereits erwähnt, wird oft verlangt, dass Subunternehmer neutrale oder projektbezogene Arbeitskleidung ohne eigenes Branding tragen, um ein einheitliches Erscheinungsbild zu gewährleisten und die Neutralität zu wahren.
  • Sicherheitsstandards und Arbeitsschutz: Auftraggeber fordern, dass alle Subunternehmer strenge Sicherheitsrichtlinien einhalten, die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Dazu gehören persönliche Schutzausrüstung (PSA), Sicherheitsunterweisungen und Schulungsnachweise.
  • Qualitätskontrollen: Subunternehmer sind verpflichtet, ihre Arbeit gemäß den festgelegten Qualitätsstandards auszuführen. Dies kann Inspektionen durch den Auftraggeber oder die Bereitstellung von Nachweisen über die Einhaltung von Qualitätsvorgaben beinhalten.
  • Umweltschutzmaßnahmen: Auftraggeber verlangen zunehmend, dass Subunternehmer umweltfreundliche Praktiken umsetzen, beispielsweise die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen und den Einsatz nachhaltiger Materialien.

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