

Die (eidesstattliche) Mindestlohnerklärung ist für viele Projekte von Auftraggebern gefordert - da diese sicherstellen. müssen, dass sämtliche Beschäftigte auf der Baustelle mindestens Mindestlohn bzw. tarifliche Löhne gezahlt bekommen. In diesem Artikel erfahren Sie, was genau also in die Erklärung gehört und wie Sie diese am besten proaktiv vorlegen können.
Mit der Mindestlohnerklärung bestätigen Sie als Geschäftsführer des Nachunternehmers schriftlich gegenüber Ihrem Auftraggeber, dass Sie allen Ihren Mitarbeitenden – sowie ggf. Sub-Subunternehmern – den gesetzlichen oder tariflichen Mindestlohn zahlen. In vielen Fällen verlangen Auftraggeber diesen Nachweis, bevor sie mit Ihnen zusammenarbeiten oder neue Projekte vergeben.
Nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie ggf. dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz sind Sie verpflichtet, Ihren Mitarbeitenden den gültigen Mindestlohn zu zahlen. Tun Sie das nicht, kann im schlimmsten Fall auch Ihr Auftraggeber haftbar gemacht werden und genau das möchte dieser vermeiden.
Deshalb dient die Erklärung als Nachweis gegenüber dem Auftraggeber, dass Sie sich an alle Vorschriften halten und gesetzeskonform handeln. Gleichzeitig schützt die Mindestlohnerklärung also auch Sie als Unternehmer vor Missverständnissen und späteren rechtlichen Auseinandersetzungen.
Die Mindestlohnerklärung ist kein offizielles Formular, sondern eine individuelle Erklärung. Sie muss folgende Informationen enthalten:
💡 Tipp: Einfach ein Musterformular durchzuwinken reicht nicht. Die Angaben müssen richtig, aktuell und persönlich unterzeichnet sein. Oftmals kann auch Ihr Steuerberater bzw. Ihr Lohnbüro genau eine solche Bescheinigung für Sie ausstellen - da diese schließlich auch über Einsicht in Ihre tatsächlich gezahlten Löhne haben.
Je nach Projektgröße und Risikoprofil gibt es unterschiedliche Modelle zur Umsetzung – von einfach bis streng kontrolliert. Hier also eine generelle Übersicht - aus der Sicht der Auftraggeber:
→ Hier können Sie alle Varianten einsehen und die Richtige wählen: https://www.cocrafter.com/blog/mindestlohnerklaerung-nachunternehmer
Wählen Sie die passende Variante je nach Auftraggeber-Anforderung und Projektart - und denken Sie auch daran, sich von Ihren eigenen Mitarbeitern entsprechend bzgl. Datenschutz die Einwilligungen zu dokumentieren, sollten Sie bei einzelnen Projekten auch die detaillierteren Lohn-Dokumentationen Ihrer Mitarbeiter bereitstellen müssen. CoCrafter kann Sie dabei unterstützen, diese Prozesse zu dokumentieren und zu automatisieren.
Sie müssen die Erklärung selbst aufsetzen, unterschreiben und dem Auftraggeber aktiv zur Verfügung stellen - am besten direkt beim Start der Zusammenarbeit. In digitalen Systemen wie CoCrafter können Sie diesen Prozess standardisieren und nachweisbar dokumentieren.
Die Erklärung zur Zahlung des Mindestlohns ist kein bürokratisches Hindernis, sondern ein wichtiger Schritt in Richtung Transparenz, Rechtssicherheit und Vertrauen. Sie schützt sowohl Sie als Subunternehmer als auch Ihren Auftraggeber – und schafft klare Verhältnisse.
💡 Tipp: Dokumentieren Sie die Erklärung regelmäßig und digital. Entscheidend ist auch, dass Sie unbedingt regelmäßig wiederkehrend das Dokument bereitstellen. Das zeigt Ihre Professionalität und erleichtert die Zusammenarbeit mit Auftraggebern.
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