Eine der größten Herausforderungen in der Zusammenarbeit mit Nachunternehmern ist das Management von Mängeln. Wir wollen hier kurz die Grundlagen der Mängelanzeige und einige Best Practices darstellen.
Gemäß § 634a BGB sind Sie als Auftraggeber verpflichtet, Mängel innerhalb von zwei Jahren nach Abnahme der Leistung zu rügen. Je nach Regelung in Ihrem Nachunternehmervertrag (hier empfehlen sich auch einige Regelungen aus der VOB - [zu unserem Blog-Artikel]) gelten aber auch zusätzliche Fristen und Regelungen.
Eine Mängelanzeige selbst, ist ein offizielles Dokument, das die Probleme und Mängel auflistet, welche bei der Ausführung der Bauarbeiten aufgetreten sind. Außerdem werden in Ihr die Verantwortung für die Behebung der Mängel geklärt.
Die Dokumentation ist der Schlüssel zu einer effektiven Mängelanzeige. Alle Mängel sollten detailliert beschrieben und mit Beweisen wie Fotos, Berichten oder Zeugen belegt werden. Dies erleichtert die spätere Kommunikation mit den Nachunternehmern und kann in rechtlichen Auseinandersetzungen als Nachweis dienen. Hier finden Sie ein Beispiel - und könnten solche Dokumente beispielsweise auch nahtlos über CoCrafter mit dem Nachunternehmer teilen.
Denken Sie zusätzlich an folgende Grundsätze: