Best-Practices bei der Mängelanzeige für Nachunternehmer-Projekte

CoCrafter Blog Autor Profilbild
Philipp Rollwage
November 3, 2024
Bauarbeiter bei der Kontrolle

Zusammenfassung

Eine der größten Herausforderungen in der Zusammenarbeit mit Nachunternehmern ist das Management von Mängeln. Wir wollen hier kurz die Grundlagen der Mängelanzeige und einige Best Practices darstellen.

Rechtliche Grundlage der Mängelanzeige

Gemäß § 634a BGB sind Sie als Auftraggeber verpflichtet, Mängel innerhalb von zwei Jahren nach Abnahme der Leistung zu rügen. Je nach Regelung in Ihrem Nachunternehmervertrag (hier empfehlen sich auch einige Regelungen aus der VOB - [zu unserem Blog-Artikel]) gelten aber auch zusätzliche Fristen und Regelungen.

Eine Mängelanzeige selbst, ist ein offizielles Dokument, das die Probleme und Mängel auflistet, welche bei der Ausführung der Bauarbeiten aufgetreten sind. Außerdem werden in Ihr die Verantwortung für die Behebung der Mängel geklärt.

Best Practices für Mängelanzeigen

Die Dokumentation ist der Schlüssel zu einer effektiven Mängelanzeige. Alle Mängel sollten detailliert beschrieben und mit Beweisen wie Fotos, Berichten oder Zeugen belegt werden. Dies erleichtert die spätere Kommunikation mit den Nachunternehmern und kann in rechtlichen Auseinandersetzungen als Nachweis dienen. Hier finden Sie ein Beispiel - und könnten solche Dokumente beispielsweise auch nahtlos über CoCrafter mit dem Nachunternehmer teilen.

Denken Sie zusätzlich an folgende Grundsätze:

  • Frühzeitige Mängelanzeige: Je früher der Nachunternehmer auf den Mangel aufmerksam gemacht wird, desto besser und mehr Zeit besteht, um die Probleme schnell zu beheben und Verzögerungen im weiteren Projektablauf zu minimieren
  • Vertragliche Regelungen: Stellen Sie im Vorhinein sicher, im Vertrag aber auch in der mündlichen Absprache die Fristen für die Mängelanzeige, Behebungsfristen und mögliche Konsequenzen bei Nichterfüllung zu besprechen
  • Klare Kommunikation & Nachverfolgung der Mängel: Nach der Mängelanzeige ist wichtig, den Fortschritt der Beseitigung zu verfolgen und gut mit dem zuständigen Mitarbeiter zu kommunizieren. Regeln Sie klar, dass beispielsweise der zuständige Mitarbeiter des Nachunternehmers dafür zuständig ist, Sie unmittelbar nach Fertigstellung zu informieren
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