

Ohne gültige Steuerbescheinigungen kann es auf der Baustelle schnell teuer werden bzw. vermutlich geht es ohne diese Bescheinigungen erst gar nicht los. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, welche drei Nachweise für Subunternehmer unverzichtbar sind: die Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG), der Nachweis zur Steuerschuldnerschaft (§ 13b UStG) und die Bescheinigung in Steuersachen. Sie erfahren, was die Dokumente belegen, wie Sie diese beantragen und wie CoCrafter Sie bei der Verwaltung unterstützt.
Warum steuerliche Bescheinigungen entscheidend sind
Wer als Subunternehmer in der Baubranche tätig ist, muss mehr als gute Arbeit leisten. Ohne die richtigen steuerlichen Nachweise riskieren Sie:
Diese drei Dokumente sind Pflicht:
Die Freistellungsbescheinigung befreit Ihren Auftraggeber von der Pflicht, derzeit 15 % der Rechnungssumme als Bauabzugssteuer an das Finanzamt abzuführen. Ohne diese Bescheinigung geht dieses Geld direkt ans Finanzamt. Sie warten auf Ihr Geld!
Sie erhalten die Bescheinigung direkt vom für Sie zuständigen Finanzamt. Auch ausländische Unternehmen können die Bescheinigung beantragen.
So beantragen Sie sie:
Hinweis: Aus unserer Erfahrung gibt es einzelne Finanzämter, bei denen diese grobe Zeitorientierung aufgrund großen Bearbeitungsaufkommens auch leider manchmal wesentlich länger dauern kann. Denken Sie insofern für dieses unfassbar wichtige Dokument daran, bestenfalls mit ausreichend Vorlaufszeit eine neue Version anzufordern.
Der Nachweis zur Steuerschuldnerschaft dient zur korrekten Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens. Bei bestimmten Bauleistungen geht die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger (Auftraggeber) über. Sie als Subunternehmer stellen Ihre Rechnung ohne Umsatzsteuer, aber mit Hinweis auf § 13b UStG.
Hinweis: Prüfen Sie hier aber unbedingt im Detail, um welche "Bauleistungen" es sich handelt, und ob diese unter diese entsprechende Regelung fallen.
Auch hier ist das zuständige Finanzamt der Ansprechpartner.
So beantragen Sie es:
Die Bescheinigungen in Steuersachen ist ein amtlicher Nachweis, dass Ihr Unternehmen keine Steuerrückstände hat und seine steuerlichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllt.
Zuständig ist das Finanzamt, bei dem Sie steuerlich geführt werden. In der Regel sollten Sie dieses Dokument auch bestenfalls jährlich neu anfragen, um jeweils neue Versionen bei Auftraggebern vorlegen zu können.
So beantragen Sie es:
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