A1-Bescheinigungen für ausländische Subunternehmer-Mitarbeiter: Pflichtnachweis für Arbeitseinsätze in Deutschland

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Bernd Lehmann
December 22, 2025
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Zusammenfassung

Subunternehmer aus dem EU-Ausland benötigen für Tätigkeiten in Deutschland eine gültige A1-Bescheinigung. Sie schützt vor Bußgeldern, doppelten Sozialabgaben und Baustellenverweisen. In diesem Artikel erklären wir, wer die Bescheinigung beantragen muss, wie der Ablauf funktioniert und wie Sie die Verwaltung effizient über CoCrafter lösen.

Die A1 Bescheinigung als Grundlage des europaweiten Arbeitens

Was ist die A1-Bescheinigung?

Die A1-Bescheinigung ist ein Nachweis der Sozialversicherung. Sie bestätigt, dass Ihre Mitarbeitenden auch bei Arbeitseinsätzen im EU-Ausland (z. B. Deutschland) weiterhin im Heimatland (also dem Sitz Ihres Unternehmens, mit dem Sie als Nachunternehmer bspw. für deutsche Auftraggeber tätig werden) versichert sind. Gültig ist die A1-Bescheinigung für Tätigkeiten in allen EU-Staaten (alle EWR-Staaten + Schweiz).

Warum ist sie bei Einsätzen in Deutschland so wichtig?

Die A1-Bescheinigung schützt Sie als ausländisches Unternehmen vor:

  • Doppelten Sozialabgaben (z. B. in Deutschland und Ihrem Heimatland)
  • Bußgeldern und rechtlichen Konsequenzen
  • Baustellenverweisen durch deutsche Behörden (z. B. Zollkontrollen)
  • dem Verdacht auf illegale Beschäftigung oder Scheinselbstständigkeit

Wichtig: Ohne gültige A1-Bescheinigung dürfen Ihre Mitarbeitenden in Deutschland nicht arbeiten, auch nicht für einen Tag! Genau deshalb achten deutsche Auftraggeber in der Regel auch so penibel auf die durchgängige Vorlage gültiger A1 Bescheinigungen.

Wer muss die A1-Bescheinigung beantragen?

Die A1-Bescheinigung muss beantragt werden für:

  • Alle entsandten Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten
  • Selbstständige Unternehmer, die vor Ort persönlich tätig sind (--> also auch, wenn Ihre Arbeiter als "Selbstständige" bei Ihnen beschäftigt sein sollten!)

Hinweis: Die A1 gilt pro Person und pro Einsatzland. Für jedes neue größere Projekt in Deutschland wird eine neue Bescheinigung benötigt.

Wie beantragen Sie die A1-Bescheinigung?

Grundsätzlich beantragen Sie die A1-Bescheinigungen für Ihre eigens angestellten Mitarbeiter über die Träger der Sozialversicherung in Ihrem Heimatland (z. B. ZUS in Polen, Sodra in Litauen etc.) - wobei die Antragstellung dann über das nationale elektronische Meldeportal oder direkt beim Versicherungsträger erfolgt.

Für "selbstständige Unternehmer als Ihre Mitarbeiter" funktioniert dieses Prozedere analog - und es muss nachgewiesen werden, dass die Tätigkeit weiterhin hauptsächlich im Herkunftsland organisiert ist.

Welche Dokumente und Angaben werden benötigt?

Die genauen Anforderungen variieren je nach Land. Meist erforderlich:

  • Persönliche Daten und Sozialversicherungsnummer
  • Zeitraum und Ort des geplanten Einsatzes
  • Angaben zum deutschen Auftraggeber
  • Tätigkeitsbeschreibung
  • Arbeitsverträge (bei Arbeitnehmern) oder Nachweise über Selbstständigkeit (bei Unternehmern)

Tipp: Stellen Sie den Antrag mindestens 5 - 10 Werktage vor dem Einsatzbeginn, damit Sie das Dokument rechtzeitig erhalten.

Wie lange ist die A1-Bescheinigung gültig?

  • Für den konkreten Arbeitseinsatz (z. B. X Wochen oder X Monate)
  • Maximal 24 Monate, wenn der Einsatz ununterbrochen dauert
  • Bei jedem neuen Projekt oder Auftrag in Deutschland muss eine neue Bescheinigung beantragt werden

A1-Bescheinigungen einfach in CoCrafter verwalten

In Ihrer CoCrafter-Mitarbeiterliste können Sie A1-Bescheinigungen direkt je Mitarbeiter hinterlegen und verwalten.

  • A1-Dokumente einzelnen Mitarbeitenden zuweisen
  • Gültigkeit und Fristen automatisch im Blick behalten
  • Nachweise bei Kontrollen sofort griffbereit
  • Freigabe für Auftraggeber mit einem Klick

Tipp: Nutzen Sie CoCrafter als Ihre zentrale Verwaltung - einfach, sicher und immer aktuell.

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