Die A1-Bescheinigung ist ein Dokument, das von Sozialversicherungsträgern ausgestellt wird und bestätigt, dass ein Arbeitnehmer, der vorübergehend im Ausland tätig ist, weiterhin dem Sozialversicherungssystem seines Heimatlandes unterliegt. Die Bescheinigung dient dazu, Doppelzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen zu vermeiden und sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer sozialversichert bleibt.
Wenn also ein ausländischer Facharbeiter für Baustellen in Deutschland arbeitet, bestätigt die A1-Bescheinigung des Arbeiters dem Auftraggeber, dass dieser in seinem Heimatland ordnungsgemäß sozialversichert ist.
Die A1-Bescheinigung ist insbesondere für ausländische Handwerker relevant, die vorübergehend in Deutschland oder anderen EU-Ländern tätig werden. Sie stellt sicher, dass diese Handwerker während ihres temporären Einsatzes im Ausland weiterhin den sozialen Schutz und die Sozialleistungen ihres Heimatlandes genießen können.
Die Bescheinigung gilt für verschiedene Bereiche des Handwerks, darunter Bau, Elektroinstallation, Sanitär, Malerei und viele andere Gewerke.
Mit der Projektübersicht in Cocrafter können Auftraggeber mit einem Blick die A1-Bescheinigungen aller Arbeiter auf der Baustelle einsehen
Die A1-Bescheinigung wird in der Regel vom Sozialversicherungsträger des Heimatlandes des Arbeitnehmers ausgestellt. Der Antrag kann entweder online oder schriftlich gestellt werden. Es werden bestimmte Informationen und Unterlagen benötigt, wie z.B. der Arbeitsvertrag, der Nachweis der Sozialversicherung im Heimatland und der Zeitraum des geplanten Einsatzes im Ausland.
Tipp: Der Antrag sollte von dem Auftragnehmer für die Mitarbeiter rechtzeitig vor dem geplanten Arbeitsbeginn gestellt werden, um Verzögerungen zu vermeiden.
Da jeder Auslandseinsatz einer Fachkraft grundsätzlich separat betrachtet wird, muss die A1-Bescheinigung auch für jeden Auslandsaufenthalt gesondert angefordert und vorgewiesen werden.
Für ausländische Handwerker ist die A1-Bescheinigung von großer Bedeutung, da sie sicherstellt, dass sie während ihres vorübergehenden Einsatzes im Ausland sozialversichert sind. Dadurch bleiben sie beispielsweise im Krankheitsfall abgesichert und haben Anspruch auf Rentenversicherungsleistungen. Arbeitgeber sind ebenfalls verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre ausländischen Arbeitnehmer im Besitz der A1-Bescheinigung sind, um arbeitsrechtliche Vorschriften einzuhalten und mögliche Sanktionen zu vermeiden.
Cocrafter hat die wesentlichen Inhalte einer A1 Bescheinigung festgehalten:
Die zuständigen Behörden in den Gastländern kontrollieren regelmäßig die A1-Nachweise, um sicherzustellen, dass ausländische Handwerker die Voraussetzungen für den internationalen Einsatz erfüllen. Bei Verstößen gegen die Vorschriften, wie das Fälschen oder Nichtvorlegen der A1-Bescheinigung, können empfindliche Konsequenzen drohen. Diese können Geldbußen, Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen oder sogar strafrechtliche Verfolgung umfassen.
Die Geldbußen können sowohl den Auftraggeber als auch den Auftragnehmer treffen und variieren von einigen 100€ bis zu 10.000€.